Hallo,

wenn ein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren eine DNA-Probe zwecks Abgleich mit Tatortspuren abgeben musste, die Untersuchung aber ergab, dass die Spuren zu wenig menschliche DNA aufwiesen und eine Bewertung der Vergleichs-DNA "entfällt, da keine zum Abgleich geeigneten Spurenbefunde vorlagen" - wie wahrscheinlich ist es, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, wenn es sonst keinerlei Beweise gegen den Beschuldigten gibt?