Hallo Leute,

kennt sich vielleicht jemand mit MPU Gutachten aus?

Zum GA-Ergebnis:

Es stand folgendes drauf:

"Es ist derzeit zu erwarten, dass Herr *** ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird. Fahreignungsrelevante psychophysische Leistungsbeeinträchtigungen waren nicht festzustellen"

Allerdings besteht bei der Art der festgestellten Eignungsmängel die begründete Aussicht, dass durch Nachschulungsmaßnahmen die Fähigkeit zu Selbsbeobachtung und Selbstkontrolle verbessert werden kann, um die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Trunkenheitsfahrt entscheidend zu verringern.

Wir schlagen daher vor, den Untersuchten auf diese Möglichkeit der Korrektur seiner Fehlhaltungen hinzuweisen. Nach Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Nachschulungskurs/Trainingsprogramm für alkoholauffällige Kraftfahrer nach § 70 FeV bestehen keine entscheidenen Bedenken, sofern nicht zwischenzeitlich neue Eignungsmängel offenkundig geworden sind.

Es ist darauf hinzuweisen, dass vor der Einleitung diesbezüglicher Maßnahmen die Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde abzuwarten ist.

++++So wie ich das jetzt verstanden habe, heißt das, das wenn ich die Nachschulung § 70 für alkoholauffällige Kraftfahrer gemacht hätte, dann hätte ich meinen Führerschein wiederbekommen?! oder

Aber ich muss dazu sagen, dass ich das GA schon 2009 gemacht habe und jetzt haben wir 2012. Kann ich das jetzt trotzdem noch machen, ohne das ich eine erneute MPU machen muss?

Bitte helft mir.

Güße

Chris