Hallo,

in meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Krankheit folgender Satz: Im Krankheitsfall ist der Mitarbeiter verpflichtet, vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

Wenn ich jetzt aber nur einen Tag krank bin, benötige ich gemäß dieser Aussage direkt eine AU oder erst wenn ich drei Tage oder länger krank bin?

Vielen Dank für eure Antworten.

Lg