Hallo,

wie ja in den Medien zu erfahren war, könnte es sein das ein Artikel "Auto" zu dem Ebay-Gebot abgegeben werden muß wo dieses stand als die Ebay-Auktion vorzeitig beendet wurde da der Gegenstand "hier Auto" bereits verkauft wurde.

Es gab jetzt ein Urteil in welchem ein Ebayverkäufer welcher die Ebay-Auktion vorzeitig abgebrochen hat und sein Auto verkaufte dem Ebay-Höchstbieter vor dem Ebay-Abbruch Schadenersatz in Höhe des Autowertes leisten muß.

Ist oder kann ich dieses umgehen dass ich Schadenersatz leisten muß wenn ich in den Ebaytext schreibe "Zwischenverkauf Vorbehalten"

Würde mich über Fachlich kompetente Antworten freuen. :-)

Grüße Schrottler