Hallo alle zusammen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Dieses Jahr MUSS unser Vermieter laut Gesetz die Heizkörper in allen Mietwohnungen in unserem Haus austauschen lassen, da wir noch die ersten Heizkörper seit dem Hausbau von 1950 haben. Diese sind nun nicht mehr zulässig. (Werden auch nicht mehr richtig warm) Kann er diesen Austausch nun komplett auf die Miete umlegen? Wir haben selbst Eigentum und vor zwei Jahren die Heizungen austauschen lassen da sie auch nicht mehr richtig warm wurden und legten dies NICHT auf die Mieter um denn es war ja sozusagen eine Reparatur. Unsere heizen auch nicht mehr richtig, was wir dem Vermieter aber schon vor zwei Jahren sagten, er dies aber immer hinausgezögert hat da er sie nun eh machen lassen muss. Laut Heizungsfirma können unsere auch gar nicht mehr richtig funktionieren da sie komplett verschlammt sind! Ich weiß das man bei einer Modernisierung 11% jährlich aufschlagen darf aber da unsere EIGENTLICH schon längst hätten aufgetauscht werden müssen da sie nicht mehr richtig funktionieren gilt dies doch als Instandsetzung,oder? Die Instandhaltungskosten zahlen wir aber schon monatlich laut Nebenkosten! Kann er nun trotzdem wieder aufschlagen obwohl er dieses Jahr erst aufgeschlagen ist?