Hallo, Ich wurde vor ca. 6 Wochen mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten, da ich Schlangenlinien gefahren bin. Es wurde eine Blutalkoholkonzentration von 1,84 Promille festgestellt. 4 Wochen später bekam ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, "gemäß §153a Abs.1 StPo von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie 1. der vereinfachten Verfahrenserledigung bis zum 05.06. unter verwendung des anliegenden Formblattes zustimmen und 2. folgenden Auflagen erfüllen...." (Ich musste einen Geldbetrag bezahlen)

Diese Auflagen habe ich fristgerecht erfüllt! Somit wurde mein Verfahren eingestellt.

Ich dachte damit hat es sich nun, jedoch bekam ich vor ein paar Tagen Post vom Ordnungsamt: Das Ordnungsamt wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass ich mit 1,84 Promille im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war und ich deshalb zur MPU muss, damit meine Eignung zum Führen eines KFZs festgestellt wird.

Ich frage mich nun, wieso schreibt mir die Staatsanwaltschaft, dass ich ohne weitere Meldung, ohne Vorbestrafung, etc. davon kommen, wenn ich die Auflagen erfülle. Und kurz darauf schreibt mir das Ordnungsamt, ich müsse MPU machen?!

Muss das nicht auch der Staatsanwalt auferlegen? Kann mir jemand das erklären? Muss ich wirklich noch MPU machen?

--> Ich wollte schon bei einem der Behörden anrufen, aber Freitag 17.00 Uhr hat alles bis Montag geschlossen...