Ich habe im letzten Jahr die mietvertraglich verlangte Wartung der Gastherme-Heizung nicht durchgeführt; prompt ist dieses Jahr ein Defekt aufgetreten - kein warmes Wasser mehr. Vermutlich wird der Wärmetauscher ausgewechselt werden müssen.

 

Wer muss nach derzeitiger Rechtslage die Kosten für diese wohl recht teure Reperatur zahlen? Meiner Meinung nach dürfen derartige Reperaturkosten nicht völlig auf den Mieter abgewälzt werden; dadurch aber, dass ich quasi meiner mietvertraglichen Pflicht nicht nachgekommen bin, könnte es ja anders aussehen.