Die Abwasserleitung der Wohnung über meinem Geschäft für Kindermode hat einen Wasserschaden verursacht. EIn Teil der Ware im Lager und Laden wurde beschädigt, der Laden muss einige Tage geschlossen bleiben, da der Laden mit Lagerware und nassen Kartons voll steht. Es stinkt auch. So ist Kundenverkehr nicht möglich. Ausserdem wird ein von der Gebäudeversicherung beauftragter Gutachter den Schaden aufnehmen und der kommt erst in ein paar Tagen. Nasse Kartons und Ware will ich nicht wegschaffen. Wer kommt für folgende Kosten auf: a)Verdienstausfallb)Reinigen, Aufräumen c)beschädigte Ware Die Haftpflichtversicherung des Verursachers? Das heißt des Nachbarn? Wenn aber die Gebäudeverischerung der EIgentümergemeinschaft aufkommt, muss dann auch deren Haftplichtversicherung aufkommen?