Das Jugendamt leistet uns Familienhilfe. Sie gehen davon aus, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist.

Sie wollen einen Elternteil in einer Einrichtung für Mutter und Kind unterbringen.

Bedeutet das, dass für unser Kind bereits ein Reiseverbot ins Ausland besteht? Sollte das Jugendamt die Eltern informieren, wenn ein solches Verbot besteht?