Alkoholausschank an Geschlossene Gesllschaft ohne Konzession
Hallo, wir betreiben eine Gastronomie ohne Alkoholausschank.(in NRW) Es handelt sich hierbei um ein Mittags Bistro / Flammkuchenhaus wobei ein Alkoholausschank auch nicht gefragt ist.
Wir schliessen um 18:30 Uhr.
Seit einiger Zeit bekommen wir Anfragen für Feierlichkeiten. (Gebrtstage, Firmenfeiern etc.) als Geschlossene Gesellschaft. Ist es hierbei möglich, Alkohol auszuschenken OHNE eine Konzession zu beantragen ? (Wir würden den "Laden" abschliessen, während dieser Veranstaltung.) Ich finde keine eindeutigen Antworten im Internet.
Vielen Dank für Eure Hilfe Gruss Sabine
Gastronomie