Hallo!

Unser Stromanbieter (einer der vier großen) verlangt für die letzten fast 2,5 Jahre rückwirkend die Stromabschläge. Er hat trotz Einzugsermächtigung vergessen die Abschläge einzuziehen. Mir ist es jetzt erst aufgefallen und erst auf meine Nachfrage kam jetzt die Nachforderung zustande. Muss ich die komplett bezahlen oder verjährt das teilweise?

Mir geht es nicht um´s Zeche prellen, daher hier noch die Erläuterung:

Mitte 2011 Wechsel zum Stromanbieter. Einzusermächtigung wurde erteilt und bis Ende 2011 wurden die auch abgebucht. Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich gar keine Jahresabrechungen mehr bekommen habe. also rief ich dort an. Man wollte sich kümmern und kurze Zeit später bekam ich eine Rechnung über mehr als 2100,- €. Die würden zum 1.6. abgebucht. Ich hab wieder bei der Hotline angerufen und bekam die Antwort, das man seit Januar 2012 die Abschläge nicht mehr abgebucht habe. Ich fand es eine Unverschämtheit durch den Fehler des Anbieters mal eben über 2100 abgebucht zu bekommen.

Antwort: "Das ist ihr Fehler: Sie hätten ihre Kontoauszüge überprüfen müssen." aber ich sehe es nicht als meine Aufgabe an zu überprüfen, ob ein Leistungsbringer seine Leistung auch wirklich abbucht. Dafür hab ich doch extra die Einzugsermächtigung.

Die Ursache ist auch nicht klar. Irgendwie seien die abgelesenen Zählerstände nicht weiter gegeben worden. Das der Abschlag dann nicht angepasst wurde leuchtet mir ein, aber warum überhaupt nicht mehr abgebucht wurde, macht keinen Sinn. Hätte ich nnicht nachgefragt, wäre denen evtl. die nächsten Jahre noch nichts aufgefallen.

Man räumt mir jetzt eine Ratenzahlung ein, aber ich finde das Verhalten unverschämt. Daher meine Farge.

Würde mich über eine Antwort freuen.