Aktuell bin ich Schüler auf einem beruflichen Gymnasium, Klasse 11 (EK), und beziehe Leistungen nach dem BaföG.

Wie es aussieht, werde ich nicht in die 12. Klasse versetzt. Mittlerweile habe ich erfahren, dass die Wiederholung eines Schuljahres, sofern nicht freiwillig, keine Einschränkungen der Leistungen mit sich bringt.

Nun ist meine Frage: Wenn ich ohnehin wiederholen muss, ist es mir möglich auf ein anderes berufliche Gymnasium in die 11. Klasse zu wechseln (ab dem nächstem Schuljahr, sprich, ab September d. J. )? Oder bin ich dazu verdonnert, die jetzige Schulart zu durchzuziehen?

Danke euch im Voraus!

Rbb