Ich habe letztens in Berlin in einer kleinen Straße geparkt. Beim Einfahren in diese Straße stand kein Hinweisschild, dass das Parken in dieser Straße kostenpflichtig ist, was bei all den anderen Straßen in der Umgebung der Fall war. Gleich vorne, am Anfang der Straße, fand ich einen Parkplatz und stellte mein Fahrzeug ab. Ein Parkscheinautomat war nicht zu sehen. Am nächsten Tag komme ich zum Auto und habe einen Strafzettel. Da ich länger als drei Stunden geparkt habe, soll ich nun ein Verwarnungsgeld von 30,- € entrichtet, da ich keinen Parkschein gezogen habe. Ich bin diese Straße dann abgelaufen und habe dann tatsächlich, ganz versteckt zwischen Bäumen, einen Parkscheinautomaten gefunden. Eine Anwohnerin sagte mir, dass der da noch nicht so lange steht. Meine Frage ist jetzt: Muss ich nicht wenigstens darauf im Straßeneingang hingewiesen werden, dass das Parken in dieser Straße kostenpflichtig ist? Muss ein Parkscheinautomat nicht offensichtlich installiert sein? Habe ich bei einem Wiederspruch eine reelle Chance?

MfG