Anteilig Kindergeld vom Unterhalt abziehen - aber keinen Kontakt?
Hallo, kennt sich jemand vielleicht mit folgendem Sachverhalt aus?!
Der Vater zahlt Unterhalt, abzüglich Hälfte des Kindergeldes . Soweit alles normal. Wie sieht es denn aus, wenn er den Kontakt zum Kind verweigert? Besteht auch dann noch Anspruch auf das Kindergeld? Er hat ja keinerlei "Kosten" mehr.
Recht,
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