Hallo zusammen,

mein MIetvertrag enthält unter § 24 sonstige Vereinbarung folgende Formulierung: "Wartung und Erneuerung der Elektrogeräte sind Sache des Mieters".

Unter 1. Wohnräume (zur Benutzung als Wohnung) steht allerdings (...) 1 Küche MIT Herd.

Tja, nun die Frage: wer haftet im Falle eines Defekts?

Danke für Hilfestellung!!!

Viele Grüsse C.