Einbauküche - wer haftet für Schäden?
Hallo zusammen,
mein MIetvertrag enthält unter § 24 sonstige Vereinbarung folgende Formulierung: "Wartung und Erneuerung der Elektrogeräte sind Sache des Mieters".
Unter 1. Wohnräume (zur Benutzung als Wohnung) steht allerdings (...) 1 Küche MIT Herd.
Tja, nun die Frage: wer haftet im Falle eines Defekts?
Danke für Hilfestellung!!!
Viele Grüsse C.
Mietvertrag,
Einbauküche