Hallo, ich habe ein Problem das meinen Geschirrspüler betrifft. Dieser war schon in der Wohnung als ich diese bezog und ist in die Küchenzeile eingebaut (inkl. passender Front). Da ich keinen Abschlag etc. gezahlt habe nahm ich an, dass er zur Wohnung gehört. Nun ist er defekt und ich meldete mich beim Vermieter um ihm dies mitzuteilen. Kurze Zeit später bekam ich eine E-Mail in der es hieß, man könne mir damit leider nicht helfen, da die Kücheneinrichtung gemäß Mietvertrag nicht als mitvermietet gilt und ich für etwaige Instandsetzungen selbst verantwortlich sei. Nun hab ich zum einen das Problem, dass der Vertrag bei meinen Eltern liegt 400 km entfernt und sie außerdem im Urlaub sind ... Ich kann das also nicht überprüfen. Zum anderen stellt sich mir jetzt die Frage was ich tun muss und was ich nicht tun muss. Ich gehe mal davon aus, dass das was der Vermieter sagt so stimmt: Wie muss ich mich jetzt verhalten? 1. Muss ich einen neuen Spüler kaufen auf eigene Kosten und diesen dann in der Wohnung belassen? Oder kann ich 2. den neuen Spüler den Nachmietern zum Kauf anbieten und ansonsten mit in die nächste Wohnung nehmen, wenn sie ihn nicht wollen? 3. Kann ich den defekten Spüler einfach entfernen ohne ihn zu ersetzen? Oder können die Vermieter von mir verlangen den Geschirrspüler vor Neuvermietung zu ersetzen? Vielen Dank schon einmal fürs Lesen :)