Hallo zusammen! :) Die Frage ist sehr alt aber ich poste hier trotzdem mal eine Antwort, falls jemand anders in Zukunft nach einer Antwort auf diese Frage suchen sollte.

Jeder Besitzer eines Gartenteiches, egal ob Fertigteich oder Naturteich, hat grundsätzlich eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese ergibt sich mittelbar aus der Schadensersatzpflicht gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Das bedeutet, dass ein Teichbesitzer für alle Schäden und Unfälle haftet, die durch normalerweise übliche Sicherheitsvorkehrungen und -maßnahmen hätten verhindert werden können. Teichbesitzer bedeutet übrigens, dass dies unabhängig davon ist, ob jemandem das Grundstück, auf dem sich der Teich befindet gehört oder ob er nur Mieter ist. Auch ein Mieter hat die üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu ergreifen, um seiner Verkehrssicherungspflicht gerecht zu werden.

Das bedeutet in der Praxis, dass das Grundstück, auf dem sich der Teich befindet, so abgesperrt sein muss, dass Kinder keinen einfachen Zugang haben. Hierzu zählt z.B. eine stabile Einzäunung.

Falls Kinder allerdings über den Zaun klettern oder diesen beschädigen, um unerlaubt auf das fremde Grundstück zu gelangen und dann dort etwas passiert, sie z.B. in den Teich fallen, dann haftet der Teichbesitzer selbstverständlich nicht, da ihm ja auch nicht zugemutet werden kann, mit allen Eventualitäten zu rechnen. Der Zaun muss es kleinen Kindern also hinreichend schwer machen, auf das Grundstück einzudringen - er muss aber auch nicht 2 Meter hoch sein und aus dem Garten einen Hochsicherheitstrakt machen.

Nach meiner Ansicht genügt z.B. ein mindestens 80 cm hoher Teichschutzzaun, aber ich bin kein Anwalt, darauf sei hier explizit hingewiesen. Eine andere Möglichkeit der Teichsicherung kann ein Teichgitter sein, dieses ist aber nicht immer praktikabel.

Ich würde generell mit den Nachbarn darüber sprechen und sie freundlich auf die Verkehrssicherungspflichten nach § 823 BGB hinweisen, dabei aber nicht eskalieren und im Zweifelsfall anbieten, sich an den Kosten für die Aufstellung eines Sicherheitszauns zu beteiligen, da zwar grundsätzlich eine Pflicht besteht, diese aber aus meiner Sicht kaum durchsetzbar sein wird, bevor etwas passiert - und dann ist es zu spät. Meine persönliche Einschätzung. Irgendwo ist es ja auch fair, da es um die Sicherheit der eigenen Kinder geht und der Nachbar daraus für sich direkt nur Nachteile hat, Vorschrift hin oder her. Eine Aufteilung der Kosten erhöht jedenfalls die Wahrscheinlichkeit einer Einigung und beseitigt vermutlich schneller die Gefahrenquelle.

Würde meinen Kindern aber auf jeden Fall auch deutlich und plastisch die Gefahren offener Gewässer vor Augen führen und sie da auch nicht in Watte packen. Wenn ein Kind versteht, was es mit Tod durch Ertrinken oder einem Hirnschaden auf sich hat, dann steigt der Respekt vor Gewässern und kann in der Folge die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch senken. So war es jedenfalls bei mir, als ich klein war. :)

Ich hoffe, dass die Antwort einigermaßen hilfreich war. Für weitere Informationen zu den Themen Sicherheit am Gartenteich möchte ich gerne auf die folgenden beiden Quellen verweisen, die mir geholfen haben:

http://www.fertigteich-anlegen.de/rechtliche-aspekte-und-sicherheit-am-teich/

http://www.fertigteich-anlegen.de/teich-im-eigenen-garten-so-baden-kinder-sicher/

...zur Antwort