Nein kann sie nicht weil,…

Das stellt keine Vertragsverletzung eurerseits dar. Ihr seid dazu verpflichtet, die Miete pünktlich zu zahlen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Beim Auszug kämen noch andere Pflichten dazu. Es sieht jetzt auch nicht danach aus, dass andere Kündigungsgründe vorliegen.

Dass eure Vermieterin ein (persönliches) Problem mit eurem Vater hat, berechtigt sie nicht zur Kündigung. Sie könnte ihn aber wegen Beleidigung anzeigen oder ihn rmit rechtlichen Mitteln dazu anhalten, ihr aus dem Weg zu gehen. Da sie selbst auch da wohnt, könnte sie die Hausordnung entsprechend ändern.

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Du bist "offiziell" Untermieterin und brauchst eine Wohnungsgeberbestätigung. Dass du keine Miete zahlt interessiert dem Amt in diesem Fall nicht, würde ich auch nicht sagen.

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