Servus,

Folgende Situation:

Es wurde eine "Bürgerbenachrichtigung" aufgrund Parkens auf einer Grünfläche nach Art. 14, 18, 66 erteilt, auf der allerdings ständig Fahrzeuge stehen... Na gut, das Image der Polizei ist selbst verschuldet, wohl diesmal einen entsprechenden Beamten erwischt.

Allerdings, 30 Meter weiter in Sichtweite dieses nicht ausgewiesenen Stellplatzes gibt es eine weitere Grünfläche mit Platz für ~20 Fahrzeuge. Keines der derzeit dort abgestellten Fahrzeuge hat eine solche Benachrichtigung erhalten. Der einzig erkennbare Unterschied ist ein ortsfremdes Kennzeichen bzw. Bußgeld aus einem anderen Landkreis vs. ortsansässige Täter.

Würde gerne Meinungen dazu hören. Reicht das um Revision einzulegen?

Grüße