Ich wohne in niedersachsen, in einem Einfamilienhaus mit Garten. Im vorderen Teil zieht unser Nachbar nun parallel zu unserem 1,20 m hohem Zaun einen Sichtschutz und das in einem Abstand von ca 25 cm. Darf er das? Denn das macht unseren Zaun optisch überflüssig. Außerdem erschwert es unsere Zaunpflege und zwischen den Zäunen hat mein Nachbar 25cm Grundstück, das er nicht pflegen kann. Wie sieht die Rechtslage da aus? Es ist die rechte Seite meines Gartens und ich habe dort die Pflicht der Einfriedung.