Bin seit 6 Wochen nach ein Autounfall in der widereingliederungspfase. Arbeiten bei eine Ambulante Pflegedienst bei eine 5 Tage Woche Meine Arbeitgeber ist der Meinung ich muß während die Wiedereingliederung auch an den gesetzliche Feiertagen meine Stunden leisten, was sonst als Überstunden zählt Meine Frage ist dies richtig. Meine Krankenkasse kann mir hier drauf keine richtige Antwort geben