Hallo!

Mein Freund hat mit Beginn seiner Ausbildung BAB beantragt. Wir haben einen Ablehnungsbescheid erhalten, weil sein Vater zu viel verdient. Seine Mutter ist nicht unterhaltspflichtig.

Haben seinem Vater eine Zahlungsaufforderung gesendet, bisher sind keine Zahlungen bei uns eingegangen.

Nun hab ich mich ein wenig im Internet informiert und bin auf Paragraph 68 aus dem SGB III gestoßen (Vorausleistung von BAB). War vorhin bei der Agentur für Arbeit und habe diesen Paragraphen angesprochen und die Zuständige teilte mir mit, dass Vorausleistungen nicht erbracht werden können, weil ja kein Anspruch auf BAB besteht.

Mir erschließt sich aus dem Paragraphen nicht ganz, wieso die Eltern Unterhalt leisten müssten, wenn Anspruch auf BAB bestünde?