Meine 14-jährige Tochter wurde beim Rauchen während der Schulzeit vom Ordnungsamt erwischt. Nun soll ich, als Erziehungsberechtige ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35,-€ zahlen. Dabei wird sich auf Paragraph 10 Abs. 1 Jugendschutzgesetz berufen. ICH habe aber meiner Tochter weder das Rauchen gestattet, noch habe ich ihr Tabakwaren zugänglich gemacht. Und liegt die Aufsichtspflicht während der Unterrichtszeit nicht eigentlich bei der Schule?? Laut Schreiben des Ordnungsamtes wird mir außerdem angedroht, bei Nichtzahlung einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Was soll ich tun??