Ich ging zur Polizei um einen Perversen Anzuzeigen, als Beweismittel ließ ich ihnen mein Smartphone freiwillig zur verfügung da um den Chat mit besagter Person und 2Bilder und Videos aus meiner Galerie herauszunehmen. Doch im nachhinein bereue ich diese Tat. Es hieß sie würden das Smartphone einmal ganz durchlaufen lassen und dann die Daten auswärten, alle Daten auf meinen Smartphone. Doch ich bin 15 Jahre alt und habe Pornografische inhalte über das Internet auf meinem Smartphone geschaut und da dies gegen das österreichsische jugendschutzgesetz ist, wäre nun ich strafbar.

Doch ich habe mich etwas schlau gemacht und herausgefunden, das die Polizei NUR die von mir erlaubten Daten ansehen, zugreifen darf und das wären nur die Dinge über den Perversen und NICHT mein Browserverlauf etc. doch wenn sie trotzdem darauf zugreifen, dürfen sie mich dann anzeigen oder eben nicht, weil sie es nicht wissen dürften?

Und kann ich mein Smartphone als Beweismittel zurückverlangen bevor sie es durchsuchen, schließlich bin ich ja das Opfer nicht der Täter?