Preis sei Allâh. Wenn es dabei um besondere Feste [der Religion] der Kuffâr und Muschrikîn handelt, ist es unter keinen Umständen erlaubt, an diesen frei erfundenen Festen teilzunehmen, denn dadurch würde man sie bei Sünde und Übertretung auch noch unterstützen. Eine Teilnahme an diese Festen wäre ebenso eine im Islam verbotene Nachahmung der Kuffâr. Der Prophet (a.s.s.) sagte: „Wer ein Volk nachmacht, ist einer von ihnen.“ (Abu Dawûd, Ahmad). ´Umar (r.a.) pflegte zu sagen: „Meidet die Feinde Allâhs während ihrer Festtage.“ (Al- Baihaqi). Wenn es aber nur zum Beispiel um eine Einladung zum Essen geht, und es dabei keine im Islam verbotenen Dinge gibt – wie das Zusammensitzen von Männern und Frauen, von Allâh verbotene Gerichte wie Schwein und Alkohol, Tanz und Musik, usw. – und daß das Akzeptieren einer solcher Einladung nicht bedeutet, daß man für die Kuffâr Liebe empfindet, dann spricht nichts dagegen, der Einladung zu folgen. Man sollte dabei versuchen, die Botschaft des Islam unter ihnen zu verbreiten, wie auch der Prophet (a.s.s.) der Einladung einiger Juden folgte. Und Allâh weiß es am besten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.