Antwort
yves roche sowie auch andere sind berechtigt, sofern nichts anderes in den abgs steht, falls das angepriesene geschenk nicht vorrätig ist durch ein gleichwertiges zu erstzen. du kannst das aber auch am telefon mit yves roche abklären. sag denen ganz klar deine meinung, und dass du ein anderes haben möchstest. versuchen kann man es.
aber du solltest nichts bestellen nur des geschenkes willen. das kann böse enden.