Hallo,

ich habe ein problem.. am 10.07.2024 unterschrieb ich einen arbeitsvertrag in dem folgendes steht

„das befristete Arbeitsverhältnis von Herrn XY wird mit wirkung vom 01.08.2024 bis einschließlich 31.12.2024 verlängert. Der sachliche Grund der Befristung liegt in der Person des Arbeitnehmers, da Herr XY zum aktuellen Zeitpunkt den praktischen teil der Führerscheinklasse B noch nicht abgeschlossen hat und er nur mit gültiger Fahrerlaubnis als vollwertiger Monteur eingesetzt werden kann. Herr XY erhält bis zum 31.12.2024 Zeit, den theoretischen teil der Führerscheinklasse B zu erlangen.“

1.frage: wenn ich es richtig verstehe, muss ich bis zum 31.12.2024 meine theoretische prüfung abglegt haben oder? Diese habe ich jedoch schon einige tage vor dem aufetzen dieses vertrags erfolgreich abgeschlossen und mein arbeitgeber wusste das zu diesem Zeitpunkt auch

2.Frage: meinem arveitgeber ist hier scheinbar ein fehler unterlaufen, also ist er ja bestimmt ungültig oder?

wäre echt toll wenn mir da hemand helfen könnte