Hallo,

ich bin vor Kurzem in eine neue Wohnug eingezogen und habe jetzt von den Stadtwerken eine Rechnung zur Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage nach § 14 der Niederspannungsanschlussverordnung erhalten.

Muss ich die Rechnung als Mieter bezahlen?

Ich finde die Installation des Stromzählers usw. sind Sache des Vermieters, da sie ja Grundvoraussetzung dafür ist, dass ich in der Wohnung Strom habe. Außerdem sehe ich nicht ein, den Anschluss zu bezahlen, da ich den ja dann für alle meine zukünftigen Nachmieter mitbezahlen müsste. Oder muss ich als "erster" in den sauren Apfel beißen und die Rechnung bezahlen?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!