Meine Vermieterin verbietet mir die Fenster den ganzen Tag zu kippen. Selbstverständlich machen wir das nur im Sommer, im Winter wäre ja schwachsinnig. Meine frage ist es, ob Sie mir das verbieten darf, wie ist die Rechtssprechung in so einen Fall. Und ob meine Hausratversicherung bei einen Einbruch zahlt ist ja woll mein Problem (Ich wohne in der 1 Etage und die Versicherung würde zahlen)