Hallo zusammen,

ich wohne in der Jugendhilfe und habe einen Antrag auf Schüler-bafög gestellt. Heute habe ich eine Zusage bekommen, jedoch will mein Jugendamt das Geld einnehmen. Daraufhin habe ich eine Recherche gemacht und das kam dabei raus: " Mit dem Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (BGBl. 2022 I, 2824) ist ab 1.1.2023 bei der Verein- nahmung von BAföG als zweckgleiche Leistung iSd § 93 Abs. 1 S. 3 SGB VIII keine Veränderung eingetreten. " kann ich damit argumentieren, dass ich das bafög Geld behalten möchte?

Liebe Grüße