Hallo,

zum 01.05. bin ich in eine neue Wohnung eingezogen. In meinem Vertrag steht folgendes:

§ 2 Mietzeit

  1. Der Mietvertrag beginnt am 01.05.

  2. (x) Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

  3. (x) Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist aufgrundgegenseitigen Verzichtes erstmalig mit Wirkung zum Ablauf des 12. Monats zulässig.

Beides wurde also angekreuzt. Unten auf dem Blatt steht noch: Zutreffendes bitte ankreuzen, falls nichts angekreuzt ist, gilt Ziffer 2. Mündlich wurde vereinbart, dass ich erst in einem Jahr kündigen kann.

Ist der Vertrag so gültig? Was gilt?