Hallo, und zwar sind wir gerade bei einem hauskauf. Unterschrieben haben wir schon den notarvertrag aber kaufpreis Fälligkeit wird so circa in 3 Wochen sein.heute waren wir nochmal mit den Verkäufern im Haus zum ausmessen und da wurde uns gesagt wir müssten Ihnen noch den kaminofen abkaufen. Im expose steht aber der satz:" im Erdgeschoss befindet sich die küche mit Einbauküche und Kamin" die Einbauküche wurde im Vertrag aufgeführt und ist im kaufpreis enthalten. Wir hatten uns auch vor notartermin ausgemacht was im Haus bleiben kann und wieviel wir den Verkäufern dafür bezahlen, da war nie die Rede das der kamin extra bezahlt werden soll. Es ist auch im vertrag geregelt das der verkaufsgegenstand so zu übergeben ist wie vom käufer besichtigt.

ISt es nun rechtens für den Kamin noch Geld zu verlangen,kurz vor kaufpreis Fälligkeit oder könnten die Verkäufer den Kamin ( freistehend nur mit ofenrohr verbunden ) auch ausbauen?