Es wurde eine Umgangspflegschaft bei mir eingerichtet. Das 4-jährige Kind, für das ich alleine das SR habe, soll nun ab Juli von Samstag 10:00 bis Sonntag 18.00 bleiben. Das Kind weigert sich bei JEDEM Umgang, ich muss das Kind regelrecht zwingen, mit dem KV mitzugehen. Es gibt keine emotionale Bindung, da der KV kurz nach der Geburt das Land verlassen hat. Nach meiner Einreichung der Scheidung wurde er aus England ausgewiesen und nur aus aufenthaltsrechlichen Gründen besteht er auf den Umgang - sonst droht ihm Ausweisung. Für das Kind tut er nichts, weder Geschenke noch Unterhalt.

Die Umgangspflegschaft hatte ich ursprünglich beantragt - betreuter Umgang, da das Kind seinen Vater nicht kannte.