Untermietvertrag bezieht sich auf den Hauptmietvertrag
Hallo,
mein Untermietvertrag beinhaltet folgende Klausel:
§9 Verweis auf den Hauptmietvertrag folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngenäß:
§16 Schönheitsreparaturen
§16 Bagatellschäden
etc. Jetzt frage ich mich, wie wirksam diese Klausel ist, da mit nie der Hauptmietvertrag vorgelegt wurde?!
Mietrecht,
Mietvertrag