Hallo,

mein Untermietvertrag beinhaltet folgende Klausel:

§9 Verweis auf den Hauptmietvertrag folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter sinngenäß:

§16 Schönheitsreparaturen

§16 Bagatellschäden

etc. Jetzt frage ich mich, wie wirksam diese Klausel ist, da mit nie der Hauptmietvertrag vorgelegt wurde?!