Hallo,

ich habe folgenden Frage.

Ich habe einen Kfz-Kaufvertrag von einem Privatverkäufer unterschrieben, das Auto aber noch nicht bezahlt. Der Verkäufer hat mir mündlich im Beisein eines Zeugen zugesichert, dass das Auto unfallfrei ist. Allerdings ist mir nun im Nachhinein aufgefallen, dass im Vertrag selbst kein Kreuz bei "unfallfrei" gesetzt ist. Weiterhin wurde im Vertrag selbst keine Rücktrittsfrist oder Widerruf von 14 Tagen festgelegt. Nun möchte ich gerne - aufgrund der nicht angegebenen aber mündlich zugesagten Unfallfreiheit - von dem Vertrag zurücktreten bzw. ihn widerrufen. Ist dies möglich? Wenn ja, wie muss ich nun vorgehen?

Für die Antworten schon jetzt vielen Dank.