Hallo.
meine Frage ist ja schon oben beschreiben.
Hier nochmal ein Fallbeispiel:

Das leibliche Kind lebt nicht in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter die Bürgergeld bezieht. Das Kind ist Ü18, bezieht keinerlei Leistungen.

Ist dieses Kind automatisch weiter Familienversichert (Krankenkasse)? Das Kind lebte schon vor dem 18. Geburtstag ohne Leistungsbezug nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft.