Ich studiere seit ca. einem Jahr Umweltwissenschaften, bin aber schon nach dem 1. Semester zu dem Entschluss gekommen, dass das alles nichts für mich ist. Danach bin ich zwar trotzdem noch weiterhin an der Uni eingeschrieben geblieben, habe mich aber nur noch auf die Ausbildungssuche konzentriert und nichts weiter für die Uni gemacht, was erstmal kein Problem war, da keine Anwesenheitspflicht besteht.

Eine Ausbildung habe ich nun aber leider nicht gefunden, weshalb ich noch ein weiteres Semester an der Uni eingeschrieben bleiben müsste. Nun habe ich folgende Fragen:

  1. Ich beziehe BAföG und muss nach Studienabbruch einen Leistungsnachweis erbringen, dass ich auch wirklich studiert habe. Ich plane Mitte des 3. Semester abzubrechen, sodass ich zumindest noch bis Ende des 3. Semester an der Uni eingeschrieben bleibe. Reicht nun dem BAföG-Amt der Leistungsnachweis vom ersten Semester oder brauchen die mehr? Im 2. Semester habe ich nämlich keine Klausuren mitgeschrieben und zum 3. Semester exmatrikuliere ich mich schon vorher.

  2. Wenn ich mich MItte des 3. Semesters exmatrikuliere, habe ich gelesen, dass ich BAföG aber wahrscheinlich schon ab dem Zeitpunkt zurückzahlen muss, ab dem die Entscheidung steht, dass ich abbrechen will. Woher wollen die das aber wissen, bzw. wenn ich angebe, ab Mitte des 3. Semesters, können die nachweisen, dass dem nicht so ist?

Ich hoffe, mir kann da jemand helfen.