Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit 09/2010 in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Am 28.12.2017 habe ich zum 28.02.2018 gekündigt (lt. ArbeitsV gelten für mich die verlängerten Kündigungsfristen nach 622 Abs. 4 BGB). Meine neue Stelle (bei einer Behörde) soll ich jedoch bereits zum 01.02. antreten. Ich hatte versucht mit dem neuen AG den 01.03. zu vereinbaren, jedoch war ihnen das zu spät.

Mein alter AG ignoriert mich seit Übergabe meiner Kündigung. Meine beiden Chefs haben ihre Arbeit ins Homeoffice verlegt und gehen mir aus dem weg wo es nur geht. Ich habe beiden nun auch eine Email geschrieben und um ein Gespräch wegen einer Aufhebungsvereinbarung gebeten - keine Reaktion. Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis,waren alle per Du usw....es ist mir einfach unbegreiflich. Das Klima im Büro ist dadurch jetzt eher schlecht und ich geh auch nicht mehr gerne rein. Ich komm mir total blöd vor...

Nun ist meine Frage, da ich befürchte dass meine Chefs das iwie aussitzen (ich habe diese "Vermeidungstaktik" bereits schon einmal bei einer freien Mitarbeiterin mitbekommen), was passiert denn wenn ich am 01.02. die neue Stelle antrete? Also ich fehle beim alten AG dann unentschuldigt und er wird mich wohl fristlos kündigen...ok (Vertragsstrafe habe ich keine im Arbeitsvertrag). ABER bekommt mein neuer Arbeitgeber mit, dass ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet habe? Also wg. weil ggf. erstmal über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird oder meldet sich die KK o.ä.?

Vielen Dank vorab!