(Baden-württemberg) Wenn ich die freiwillige Alkohol kontrolle verweigere, darauf hinweise, dass ich absolut nichts getrunken habe, keinen Verdacht auf Alkoholkonsum aufweise (ruhiges Verhalten, kein Geruch nach Alkohol, ...)

DARF die Polizei nun ohne Verdacht oder selbst mit Verdacht (z..b. alkoholkontrolle verweigert...) den Staatsanwalt anrufen und einen Bluttest anfordern ? Was passiert wenn ich nun mitgenommen werde und der Bluttest zeigt, dass ich nichts getrunken habe, gibt es Konsequenzen für die Beamten oder kann ich den Fall vielleicht sogar zur Anzeige bringen ? Ich habe mal gehört die Beamten müssten die Kosten dann selbst tragen und ähnliche Geschichten. Nichts fundiertes.

Begründung könnte zum beispiel sein, dass ich mir einfach nicht gern ein röhrchen in den Mund stecken lasse, ich nichts getrunken habe, eine kontrolle aus meiner sicht also absolut überflüssig ist oder weiß der kukuck was.

Bitte keine wilden Vermutungen, am besten wären Belege wie Paragraphen oder ähnliches :) Frage rein aus Interesse