Hallo da ich im Inernt auf diesen Artikel gestoßen bin wollte ich mal genauer wissen was Andere dazu sagen. Wo wird der Geltungsbereich des StVG und der StVZO denn nun deviniert? Denn es ist ja so was die Rechtliche Seite wie Polizei sich und Richter sich darauf berufen können. Und das wird sicher nicht in dem Gedanken getan jemanden zu betrügen sondern vermutlich in dem Wissen oder eben Glauben darüber wo das StVG und die StVZO denn nun ihren Geltungsbereich definieren!

Ich habe keine Hinweise gefunden woraus das nun ersichtlich wird?

Ansonsten liegt nämlich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG) vor.

Hier der Artikel: https://newstopaktuell.wordpress.com/2014/11/28/auserst-wissenswert-man-braucht-hierzulande-weder-einen-fuhrerschein-noch-eine-fahrerlaubnis/