Hallo, eine Oma verkauft an eine ihrer vielen enkelinnen ihr gartengrundstück weit unter wert. Sagen wir Grundstück ist 70000,00 € wert und sie verkauft es für 20000,00 €. Erste Frage haben die Kinder der Oma recht einspruch zu erheben bzw müssen diese vorher gefragt werden? Zweite Frage wenn Oma und Opa versterben, gibt es für die Kinder kaum Erbe, könnte aber mehr da sein wenn Oma das Grundstück für den eigentlich Wert verkauft hätte. Können die Kinder sich den Pflichtteil von der Enkelin holen obwohl es ein Verkauf war und keine Schenkung?