Bürgergeld - Zuflussprinzip?
Guten Tag,
Ich habe gestern den 30.08 Bürgergeld für den Monat 09/September bekommen.
Meine neue Arbeit fängt ab dem 02.09 an. Im AV steht, der Lohn wird bis zum 20 des Folgemonats überwiesen.
Die Frage: muss ich das Bürgergeld für 09 zurückzahlen, wenn ich z.B. den Lohn erst Anfang/Mitte Oktober erhalte?
Laut meines Wissensstands, müsste der Lohn im selben Monat wie das BG auf dem Kontoauszug sichtbar sein, damit ein Zufluss besteht, irre ich mich eventuell?
Geld,
Bürgergeld