Hallo :') ich wollte mich mal erkundigen. uns zwar ziehen meine Mutter und ich bald in eine Wohnung mit einem kleinen Garten. Wir hatten den Mietvertrag schon unterschreiben wo drin stand, das die Haltung von Katzen und Kleintieren erlaubt sei, Hundehaltung allerdings nicht. So jetzt las ich aber gerade das die Haltung von Yorkeshire terriern und Chihuahua's allerdings unter Kleintierhaltung vom Mietrecht her fallen. (Das hat nichts damit zutun das wir einen kleinen Hund als Kleintier ansehen.! Im Gegenteil.!) Wir hatten uns schon erkundigt und wollten uns gerne einen Chihuahua-Jack russel mix zulegen. Kann mir vllt.jemand weiterhelfen wie das in diesem Fall mit der Rechtslage aussieht? Das wäre sehr lieb :') Danke schon mal für eure Antworten im Vorraus Lg Kim