Hallo,

ich habe gelesen, das bloße Weglassen beruflicher Stationen ist nicht rechtlich von Nachteil.Klar ist es nicht richtig, zu lügen, darum geht es auch nicht.

Muss ein Arbeitgeber alle Positionen/Stellen im qualifizierten Arbeitszeugnis aufführendie der Arbeitnehmer während der Beschäftigungszeitraumes je innehatte ?

Und anders:

Kann ein Arbeitnehmer den AG darum bitten einzelne Postionen nicht explizit aufzuführen?