Guten Morgen,

ich bin Teil einer Erbengemeinschaft von 6 Personen. Die Erbengemeinschaft ist zerstritten. Im Innenverhältnis bestehen Forderungen. Die Bank möchte nach drei Jahren nun das Nachlasskonto auflösen und hat jeden Erben angeschrieben die Kontoverbindung mitzuteilen zur Überweisung, andernfalls wird das Geld für die Teile die sich nicht gemeldet haben beim Nachlassgericht hinterlegt. Es handelt sich um ein und-Konto, sodass aufgrund des Streites die vorrangigen berechtigten Forderungen von zweien nicht durch die anderen bedient wurden.

die Frage darf die Bank in einen solchen Fall die Auszahlung verlangen? Auf dem Schreiben der Bank steht nichts davon, dass die das Konto kündigt.