Hallo,

bei der EÜR meiner Selbstständigkeit ist nun schon das dritte Jahr in Folge ein Verlust entstanden.

Es stellt sich die Frage, ab wann das FA mir Liebhaberei "unterstellen" kann. Seit Corona sind die Umsätze eingebrochen, ich hoffe das geht wieder aufwärts, kann es aber nicht sagen. Gesamt über die Laufzeit der Jahre bin ich noch im Plus. Und welche Konsequenzen hätte es, wenn das Finanzamt mit der Liebhaberei um die Ecke kommt? Werden dann vergangene Jahre nachversteuert oder wie funktioniert das?

Über eine oder gerne mehrere Antwort/en freue ich mich.

Vielen Dank!!!