Genügt eine Kontovollmacht oder Vollmacht zur Herausgabe der PIN bze. zum Geld abheben bei einer Bank?

Es geht um folgende Situation: Eine gute Freundin eines Bekannten ist im Krankenhaus und kann deshalb nicht oder nur sehr schwer persönlich bei ihrer Bank erscheinen. Außerdem hat Sie ihre PIN vergessen und findet sie auch nicht mehr. Diese hat jedoch diesem Bekannten eine Vollmacht mit ihrer Unterschrift zur Herausgabe der PIN erteilt und ihm ihre EC-Karte überlassen. Diese Vollmacht ist nicht mehr als ein einfacher Dreizeiler. Zudem verfügt er über eine ausgedruckte Ausweiskopie von ihr.

Kann dieser Bekannte mit so etwas bei der Bank denn Geld abheben oder eine neue PIN beantragen?