Hallo zusammen,

kann mir jemand zum Thema mündliche Absprachen und Mietverträgen helfen? Ich hatte bei einer Wohnungsbesichtigung einem Vermieter zugesagt, dass ich an der Wohnung interessiert sei und wir haben einen Termin für den 3.1. zur Vertragsunterschrift und Übergabeprotokoll ausgemacht. Nun war ich noch einmal in der Wohnung und habe so viele Schönheitsfehler etc festgestellt, dass ich den Vermieter anrief und sagte, ich würde den Vertrag doch nicht am 3.1. unterschreiben wollen. Er besteht darauf, dass ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde, meiner Meinung nach war es aber nur die Vereinbarung, einen Vertrag am 3.1. zu unterschreiben. Werde Mietkautionskonto noch Übergabeprotokoll wurden gemach. Er hatte mir lediglich einen leeren Mietvertragsentwurf mitgegeben, damit ich ihn mir durchlesen könne. Standartmietvertrag MV480 von Siegel. Kennt jemand einen Paragraphen, der besagt, dass mündliche Zusagen zu einem schriftlichen Vertrag kein Vertragsabschluss an sind bzw. kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll, um dem Vermieter zu überzeugen, dass es nicht im Recht sei? Wäre super, wenn mir jemand hier weiterhelfen kann. LG Jo