In unserem Mietvertrag steht unter Mieträume: Küche möbliert. Unter Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume steht dann: "Dem Mieter obliegt die Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume einschließlich der zur Verfügung gestellten Einrichtung."

Aus dem Punkt Mieträume geht ja hervor, dass die Küche mit ihrer Einrichtung Teil der Mietsache ist. Widerspricht sich das nicht mit dem Instandhaltungspunkt?

Nun ist die Spülmaschine kaputt, die seit 1996 eingebaut ist und wir wohnen seit April 2012 hier und sollen die Spülmaschine nun ersetzen.

Kann ich von meinem Vermieter Instandsetzung verlangen?