Ich habe ein pfändungsschutzkonto und arbeite seit kurzen wieder. Ich bin alleinerziehend und bekomme für mein kind unterhalt 400 euro,Kindergeld 184 euro und mein lohn war 985 euro ! Ich kann über 500 euro nicht verfügen! Darf der unterhalt und des kindergeld als einkommen abgerechnet werden und/oder was kann ich tun das das geld frei gegeben wird?