Wird bei p-konto Kindergeld und kindes unterhalt als einkommen angerechnet?
Ich habe ein pfändungsschutzkonto und arbeite seit kurzen wieder. Ich bin alleinerziehend und bekomme für mein kind unterhalt 400 euro,Kindergeld 184 euro und mein lohn war 985 euro ! Ich kann über 500 euro nicht verfügen! Darf der unterhalt und des kindergeld als einkommen abgerechnet werden und/oder was kann ich tun das das geld frei gegeben wird?
P-Konto